Artenschutz
FFH-Monitoring Reptilien/Amphibien
2010-2011
Zum Schutz europäischer Schutzgebiete (Natura 2000 Gebiete) gibt es spezielle EU-Richtlinien. Die so genannte FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten ein regelmäßiges Monitoring zum Vorkommen bestimmter Arten durchzuführen.
In 2010 und 2011 hat die Stiftung NLW für das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen) ein solches Monitoring für bestimmte Reptilien- und Amphibienarten durchgeführt:
- Kammmolch (Fürstenkuhle, Gescher)
- Knoblauchkröte (Fürstenkuhle, Gescher)
- Kreuzkröte (Barle, Ahaus)
- Laubfrosch (Amtsvennwiesen, Ahaus)
- Schlingnatter (Weißes Venn /Geisheide)
- Zauneidechse (Büren, Lotte)
Die Ergebnisse sind in den Datenpool des LANUV eingegangen.